Ambulanter Dienst

Das Bild zeigt eine Mitarbeiterin des Ambulanten Dienstes, die mit einer Patienten an der Tür steht
Kundenbesuch Ambulanter Dienst

Wir bieten Unterstützung und Hilfe bei der Pflege Ihrer kranken und pflegebedürftigen Angehörigen. Dazu gehört auch die kurzfristige Entlastung bei Krankheit/Kuraufenthalt oder während Ihres Urlaubs. Wir kommen, wann immer Sie uns brauchen, auch an Wochenenden und Feiertagen. Bei Bedarf auch in der Nacht oder mehrmals am Tag.

Für Ihre individuelle Hilfeplanung und für die Abrechnung der Leistungen wenden Sie sich bitte an unsere Pflegedienstleitung des Ambulanten Dienstes.

Leistungen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Die pflegerischen Maßnahmen umfassen alles, was Ihrer Gesundheit und Ihrem Wohlbefinden dient. Wir helfen Ihnen bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens wie etwa der Körperpflege, beim Essen, Aufstehen und Zubettgehen, beim Ankleiden, bei Toilettengängen u. v. m.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege führen wir in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt durch. Zur Behandlungspflege gehören Injektionen, Verbandswechsel, Legen und Entfernen eines Katheters und dessen Pflege, Einläufe, Dekubitusbehandlungen, Blutdruckkontrolle, Medikamentengabe, Hilfe bei Kompressionsstrümpfen, Stomaversorgung und Blutzuckerkontrolle.

Hilfen bei der Haushaltsführung

Ein gut funktionierender Haushalt ist die Grundlage für ein sicheres Wohnen daheim. Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr alleine bewältigen können, unterstützen wir Sie gerne dabei – etwa beim Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen, Saubermachen, Bügeln oder beim Beheizen Ihrer Wohnung.
Die Leistung kann bei bestehen eines Pflegegrades auch über die Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. 

Verhinderungspflege/Verhinderung der Pflegeperson

• Voraussetzung: Mindestens sechs­monatige Pflegeeinstufung der zu pflegenden Person
• Die Verhinderungspflege kann täglich oder stundenweise in Anspruch genommen werden
• Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen (Höhe geregelt im Pflegeversicherungsgesetz)
• Der Antrag muss bei der Pflegekasse jährlich neu gestellt werden

Betreuungsleistungen

Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen sind:
• Erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, z. B. demenzbedingte Fähigkeitsstörungen
• An Demenz erkrankte Personen können Betreuungsleistungen auch ohne Pflegegrad beanspruchen
• Feststellung erfolgt in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
• Die Pflegekasse übernimmt die zusätzlichen monatlichen Betreuungsleistungen zum Teil (siehe PflegeVG) 
• Die Leistung kann bei bestehen eines Pflegegrades über die Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden

Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beim Bezug von Pflegegeld gesetzlich vorgeschrieben.

Beratung

• über Einstufungskriterien zur Pflegeversicherung
• über Hilfsmittel und Pflegematerial
• über Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern

Vermittlung

• Kurzzeit-Pflegeplätze
• vollstationäre Pflegeplätze
• medizinische Fußpflege
• Täglich frisches Mittagessen mit Menüwahl

Teilnahme an Veranstaltungen

Nach Rücksprache ist ein Hol-­ und Bringdienst möglich.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen auch gerne unser Ambulanter Dienst. Link zu unserem Kontakt