Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Das Bild zeigt eine Mitarbeiterin mit einer Bewohnerin, die im Bett liegt
Pflegesituation

Unsere Angebote zur Übergangspflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege dienen der Entlastung pflegender Angehöriger - unter anderem nach Krankenhausaufenthalten oder kurzfristiger Verschlechterung der Gesundheit, aber auch bei Urlaubsaufenthalt der pflegenden Angehörigen.

Voraussetzungen

  • Die häusliche Pflege ist noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich
  • Die teilstationäre Pflege reicht nicht aus
  • ab Pflegegrad 2

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen auch gerne unsere Heimverwaltung. Link zu unserem Kontakt