Hauptinhalt Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Unsere Angebote zur Übergangspflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege dienen der Entlastung pflegender Angehöriger - unter anderem nach Krankenhausaufenthalten oder kurzfristiger Verschlechterung der Gesundheit, aber auch bei Urlaubsaufenthalt der pflegenden Angehörigen.
Voraussetzungen
- Die häusliche Pflege ist noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich
- Die teilstationäre Pflege reicht nicht aus
- ab Pflegegrad 2
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Nähere Auskünfte erteilt Ihnen auch gerne unsere Heimverwaltung. Link zu unserem Kontakt